Für alle Gottesdienste gilt die 3 G Regel

vom von Axel Bruning, Kategorie: Gottesdienste

Zur Zeit gilt für die Gottesdienstteilnahme für alle die 3 G Regel: Es können alle an allen Gottesdiensten teilnehmen die geimpft, genesen oder getestet sind (ein Schnelltest darf aber zum Mitsingen nicht älter als 6 Stunden sein, d.h. wenn der Schnelltest vom Vortag ist, ist leider kein Mitsingen der Lieder möglich). Die 3 G Regel muss am Eingang durch die Kapelle nachgewiesen werden (also Impf- oder Testnachweis bereithalten).

Ab 1.9.2021 gilt freie Platzwahl, es gibt bei einhaltung der 3 G Regel keine Maskenpflicht am Platz mehr und es kann auch ohne Maske wieder mitgesungen werden (Ausnahme Schnelltest vom Vortag). Wer möchte, kann die Maske auch noch weiter tragen.