Gezielter Einsatz für sozial-diakonische Arbeit

vom von Axel Bruning, Kategorie: Gemeindeleben

Kirchensteuer-Mehreinnahmen durch Energiekosten-Pauschale wird weitergeleitet

Bielefeld/Westfalen. Die Evangelische Kirche von Westfalen wird zusätzliche steuerliche Mehreinnahmen, die aufgrund der Besteuerung der geplanten Energiepreispauschale anfallen, nicht für eigene Zwecke einsetzen. Die Mittel werden vielmehr gezielt den Menschen zugutekommen, die besonders unter den Belastungen steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zu leiden haben.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u.a. diese sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie soll lohn-/einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern eine Entlastung im Hinblick auf steigende Energiekosten bieten. Diese Pauschale wird allerdings ihrerseits steuerpflichtig ausgezahlt werden. Für die Kirchen bedeutet das, ungeplante zusätzliche Kirchensteuereinnahmen zu erhalten, da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird.
Bundesweit formulierten jetzt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Katholische Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam mit den (Erz-)Diözesen und Landeskirchen ebenfalls eine entsprechende Empfehlung an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien. Neben einer direkten Unterstützung sollen die Mittel über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen
Schon in der vergangenen Woche hatte die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sich auf ein entsprechendes Vorgehen festgelegt. In ihrem Beschluss heißt es: „Die Kirchenleitung sieht die Notwendigkeit einer Reaktion auf die außerordentlichen Kirchensteuer-Mehreinnahmen aus der Ad-hoc Gesetzgebung zur Energiepreispauschale und die Sinnhaftigkeit einer diakonischen Mittelverwendung mit der Zweckbindung für Bedürftige, die von den Folgen der Energiekrise betroffen sind.“
Zur Vermeidung großen Verwaltungsaufwands und unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen bietet sich hier an, das Diakonische Werk einzubinden. Diesem können die außerordentlichen Einnahmen mit einem klaren Verwendungsauftrag zur Verfügung gestellt werden. Für die EKvW wird die Mehreinnahme ersten Schätzungen zufolge rund fünf Millionen Euro betragen.